Die in dieser Liste aufgeführten Bremsprüfstände sind bereits mittels calibration expert kalibrierbar. Die Liste ist unterteilt nach anzuwendendem Kalibrierverfahren. Es gibt BPS die nur mit Vergleichsverfahren oder Masse-Hebel-Verfahren kalibriert werden und BPS bei denen aus den beiden Verfahren gewählt werden kann. Die Liste wird stetig erweitert sobald neue Modelle hinzukommen. Uns bekannte Bremsprüfstände nach Richtlinie 1990 oder Richtlinie 2003 können auf Anfrage kalibriert werden. Diese dürfen allerdings nicht für die Hauptuntersuchung eingesetzt werden.
Prüfmittelanforderungen
Im Rahmen der Messunsicherheitsbestimmung und Rückführung der Messergebnisse sind folgende spezielle Anforderungen an Messmittel und deren Spezifikationsgrenzen erforderlich:
- Kraftmessgerät, der festgelegten Anwendungsklassen (Toleranzen, max. Abweichung in Aufwärtsrichtung)
A: ±0,35 % bzw. ±3 N
B: ±0,35 % bzw. ±8 N
C: ±0,5 % bzw. ±30 N
Die Auswahl der Messpunkte der akkreditierten Kalibrierung muss mindestens beinhalten:
Bei Kraftmessgeräten mit Messbereich bis 10 kN: 0 N; 500 N; 2 kN; 5 kN; 7,5 kN; 10 kN Bei Kraftmessgeräten mit Messbereich bis 20 kN: 0 N; 500 N; 2 kN; 5 kN; 10 kN; 15 kN; 20 kN - Umfangmaßband, ±0,8 mm bezogen auf den Umfang bei 200 mm
- Klimamessgerät: Temperatur ±1 K, Feuchte ±3 %, Luftdruck ±5 mbar
- Gewichtssatz entsprechend OIML Klasse M3 (±0,05 %)
- Kalibrierhebel des Herstellers (Kalibriervorrichtung, KVR), Längentoleranz gemäß DIN ISO 2767-1 Klasse f für Abmaße =50 mm bzw. Klasse m für Abmaße >50 mm
Vergleichsverfahren
Eine Übersicht der Mindestanforderung der Klassenzuordnung der Kraftsensoren finden Sie in der Tabelle.
Masse-Hebel-Verfahren
Masse-Hebel-Verfahren oder Vergleichsverfahren
Bei diesen Prüfständen ist sowohl der Einsatz des Masse-Hebel-Verfahrens als auch des Vergleichsverfahrens möglich.