DAkkS bestätigt esz-Kalibrierscheine als Rückführungsnachweis für Kfz-Inspektionsstellen
Seit 1. Januar 2017 gilt die Kalibrierpflicht nach den Anforderungen des Verkehrsblatts 14/2016 für alle Bremsprüfstände, die für die Durchführung von Hauptuntersuchungen im Einsatz sind. Während der derzeit laufenden Begutachtungen der Kfz-Überwachungsorganisationen durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS), muss die Validierung des Kalibrierverfahrens samt der messtechnischen Rückführung der verwendeten Messmittel nachgewiesen werden. Das Ergebnis jeder Kalibrierung ist dann in einem, den umfangreichen Vorgaben der Richtlinie DAkkS-DKD-5 entsprechenden Kalibrierschein, festzuhalten.
Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, sind bundesweit seit Jahresanfang 330 Techniker von Herstellern, Händlern und Servicebetrieben für die esz AG im Einsatz. Diese wurden zuvor durch esz geschult und qualifiziert, um garantiert normkonforme Bremsprüfstandskalibrierungen durchzuführen. Ein System mit Erfolg: So hat die Deutsche Akkreditierungsstelle im Rahmen solcher Audits nun die Kalibrierscheine der esz AG ohne Abweichungen als Rückführungsnachweis bestätigt.
Dies zeigt offiziell, dass auch sogenannte Werkskalibrierscheine der esz AG als Rückführungsnachweis im Sinne der behördlichen Anforderungen dienen. Mit Inkrafttreten der DAkkS-Akkreditierung der esz AG entfallen zusätzliche Begutachtungen der Inspektionsstellen. Dass der vorschriftsgemäßen Kalibrierpflicht nachgekommen wird, ist damit wesentlich leichter nachzuweisen.